In vielen Gedenkstätten im In- und Ausland engagieren sich Freiwillige von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste. Gern unterstützen sie vor Ort Einzelpersonen und Gruppen bei der Gestaltung ihrer Gedenkstättenfahrt, beraten bei den Vorbereitungen und vermitteln Kontakte zu pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gedenkstätten.
Soweit es möglich ist helfen sie auch dabei, Kontakte zu Zeitzeuginnen und Zeitzeugen herzustellen.
Die Unterstützung durch die Freiwilligen ersetzt nicht die notwendige pädagogische Begleitung. Die Freiwilligen sind in der Regel keine ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen.
Fahrten in die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau
In der von ASF initiierten Internationalen Jugendbegegnungsstätte in Oświęcim / Auschwitz finden Sie Übernachtungsmöglichkeit und Unterstützung durch Pädagoginnen bei der Planung und Gestaltung von Gruppenfahrten zur Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau.
IJBS Auschwitz / ul. Legionów 11, 32-600 Oświęcim
+48 33 843 21 07 / +48 33 843 12 11 / www.mdsm.pl/de / reservation[at]mdsm.pl
Fahrten in die Gedenkstätte Theresienstadt
Bei der Planung und Gestaltung von Fahrten in die Gedenkstätte Theresienstadt und dem Aufenthalt in Terezín unterstützen Sie gern die Freiwilligen von ASF und dem österreichischen Gedenkdienst im Freiwilligenbüro Terezín:
https://jugendbegegnung.de
Finanzielle Förderung von Gedenkstättenfahrten
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
Das DPJW unterstützt deutsch-polnische Gedenkstättenprojekte im Förderprogramm „Wege zur Erinnerung“:
www.dpjw.org/projektfoerderung/wege-zur-erinnerung/
Seit dem 1. Januar 2016 fördert das DPJW keine unilateralen Gedenkstättenfahrten mehr.
Außerschulische Fahrten:
Mittel des Bundesjugendministeriums (KJP)
Seit 2016 fördert das Bundesjugendministerium (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP) außerschulische Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland. KJP-Zuschüsse können beantragt werden über das IBB Dortmund gGmbH. Auf den Webseiten des IBB Dortmund finden sich die aktuellen Förderrichtlinien und Antragsformulare:
https://kjp-gedenkstaettenfahrten.de/
Schulische Fahrten:
Sofern eine Kooperation zwischen einem nicht-schulischen Träger und einer Schule besteht und die Leitung beim nicht-schulischen Träger liegt, kann auch diese Fahrt aus dem KJP gefördert werden:
https://kjp-gedenkstaettenfahrten.de/
Aktuelle Fördermöglichkeiten erfragen Sie bitte beim IBB Dortmund oder bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Bildungsministerium oder bei Ihrer Landeszentrale für politische Bildung.