Mord verjährt nicht?

Am 4. Juli fand im Audimax der Eberhard Karls Universität Tübingen eine Veranstaltung zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen statt, zu der die Fritz Bauer-Biographin Dr. Irmtrud Wojak und der Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg, Jens Rommel, eingeladen wurden. Organisiert wurde die Veranstaltung von dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen, der Studienstiftung des deutschen Volkes und der ASF-Regionalgruppe Tübingen.

Keine zwei Namen sind so stark mit der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in der Bundesrepublik verbunden wie der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und die Zentrale Stelle in Ludwigsburg. Diese beiden Figuren nahm eine Veranstaltung, die in Kooperation von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen und der Studienstiftung des deutschen Volkes organisiert wurde, in den Fokus. Vor etwa 130 Personen im Audimax der Universität Tübingen sprachen die Bauer-Biographin Dr. Irmtrud Wojak und der Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg, Jens Rommel.

Die Historikerin Wojak stellte zunächst Bauers Lebensgeschichte und dessen Wirken detailreich dar. Auf Grundlage zahlreicher aufschlussreicher Quellen portraitierte sie Bauer als einen Demokraten, der sich unter ideeller Prägung seiner Mutter, Gustav Radbruchs und Kurt Schumachers bereits in der Weimarer Republik, politisch innerhalb der Sozialdemokratie engagierte. Der Jurist, der die Zeit des Nationalsozialismus in der Emigration in Dänemark und Schweden verbrachte, setzte sich als Richter in Braunschweig nach 1945 für eine juristische Aufarbeitung der NS-Zeit ein. So war er für die juristische Rehabilitation der Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 verantwortlich. Nach seiner Benennung als Generalstaatsanwalt in Hessen war es Bauer, der Täter aus dem Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz ab 1962 vor Gericht brachte und dadurch substantiell die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in Deutschland veränderte. Neben einem Überblick über die weiteren Prozesse, die Bauer in Frankfurt anstrengte, zeichnete Wojak ein Bild Fritz Bauers, das seine praktizierte geistige und humanistische Überzeugung zum Ausdruck brachte. Fritz Bauers Anliegen war das Eintreten des Einzelnen für die Menschenwürde, das Recht wie die Pflicht zum zivilen Ungehorsam und die Infragestellung gängiger Strafverfolgungsmaßnahmen. Das praktische Einstehen für die Menschenrechte, die „individuelle Entscheidung eines jeden Einzelnen“, wie Wojak mit Nachdruck betonte, sei das Vermächtnis dieses herausragenden Juristen. Und das sei, blicke man in die politische Landschaft und Diskussionskultur im Lande, nötiger denn je.

Jens Rommel übernahm in der Folge den Part die von ihm geleitete Institution vorzustellen. Der ausgebildete Jurist stellte dabei grundsätzliche juristische Grundlagen dar, die der Aufarbeitung der NS-Verbrechen im Wege standen: Das deutsche Strafrecht blickt auf das Individuum, das gegen staatliche Regelungen verstößt. „Was aber machen, wenn es der Staat ist, von dem das Unrecht ausgeht?“, problematisierte er. Dabei beschrieb er zeitgeschichtlich analysierend die Verquickung zahlreicher hemmender Einflüsse als Hauptursache der nicht nachdrücklichen Verfolgung der NS-Täter*innen. Hierzu zählte er politische Entscheidungen des Bundestages wie auch Urteile des Bundesgerichtshofs in den 1960er Jahren, die dazu beitrugen, dass auf Grundlage der Zentralkartei in Ludwigsburg nicht mehr Prozesse vorbereitet wurden. Erst die Bestätigung des Urteils gegen Oskar Gröning durch den Bundesgerichtshof im Jahr 2016 hätte eine neue einfachere Basis dafür geschaffen, NS-Täter für die Beihilfe am Mord zu belangen. Es muss fortan nicht mehr nachgewiesen werden, dass ein einzelner Täter konkret an einem einzelnen Mord beteiligt war, sondern die Beihilfe an einer so genannten Tateinheit genügt nun aus. Spät, wohl zu spät lenkten die Richter in Karlsruhe somit ein. Behördenleiter Rommel bilanzierte ernüchternd für das Jahr 2013: in 30 durch die Zentrale Stelle vorbereiteten Strafverfolgungen kam es nur in zwei Fällen zu einem Gerichtsurteil. In den anderen Fällen ließ die Staatsanwaltschaft die Klagen wieder fallen bzw. verstarben die greisen mutmaßlichen Täter.

Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg wird weiterbestehen, auch wenn in naher Zukunft keinerlei Prozesse vorbereitet werden können. Die Institution soll sich, da sie ein „Spiegelbild Deutschlands“ darstelle, zu einem Ort der Erinnerung, Forschung und Information wandeln.

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