Immer wieder hat es in Deutschland Debatten über die Rechtmäßigkeit von Kirchenasyl gegeben – immer zu Zeiten, in denen viele Asylsuchende ins Land drängten, während der Staat eine rigide Abschiebepraxis übte. Dieses Foto entstand in der ev. Stadtkirche St. Michael in Jena (Thüringen), wo im Sommer 1994 insgesamt 20 von Abschiebung bedrohte armenische Bürgerkriegsflüchtlinge – fünf Familien mit acht Kindern – Zuflucht gefunden hatten.
Foto: epd-Bild/Gerhard Seifert
Christliche Gemeinden gewähren Kirchenasyl und nehmen für sich in Anspruch, damit Demokratie und Rechtsstaat einen Dienst zu erweisen. Wie lässt sich das begründen?
Kirchenasyl als eine Form von zivilem Ungehorsam kann sich auf Überlegungen von Jürgen Habermas berufen. Der Philosoph macht deutlich, dass es geradezu ein Kennzeichen eines demokratischen Rechtsstaates sei, dass er keinen blinden Rechtsgehorsam voraussetzen kann. Stattdessen bedürfe es der Einsicht der Burger*innen in die Legitimität von Gesetzen.
Habermas versteht den demokratischen Rechtsstaat dabei als Prozess, der auf Korrektur und Weiterentwicklung angewiesen ist.
Insofern sind Protest und Ungehorsam gegenüber einzelnen Gesetzen und Normen für Habermas ein „Normalfall, der immer wieder eintreten wird, weil die Verwirklichung anspruchsvoller Verfassungsgrundsätze mit universalistischem Gehalt ein langfristiger, historisch keineswegs gradlinig verlaufender, vielmehr von Irrtümern, Widerstanden und Niederlagen gekennzeichneter Prozess ist“.1
Ein Widerspruch zwischen Legalität und Legitimität ist für den demokratischen Rechtsstaat daher konstitutiv. Dieser Widerspruch „findet seine Auflösung in einer politischen Kultur, die die Bürgerinnen und Bürger mit der Sensibilität, mit dem Maß an Urteilskraft und Risikobereitschaft ausstattet, welches in Übergangs- und Ausnahmesituationen nötig ist, um legale Verletzungen der Legitimität zu erkennen und um notfalls aus moralischer Einsicht auch ungesetzlich zu handeln“.2
Für Habermas „gehört ziviler Ungehorsam zu dem unverzichtbaren Bestand einer reifen politischen Kultur“.3 Altbischof Wolfgang Huber hat Kirchenasyl daher stets als „Dienst am Rechtsstaat“ bezeichnet. Diese Argumentation ist schlüssig und bietet eine wichtige, starke Legitimation des Kirchenasyls. Denn sie entkräftet den Vorwurf, mit der Gewährung von Kirchenasyl wurden sich Gemeinden außerhalb des Rechtsstaates stellen.
Kirchenasyl ist zuvorderst ein Beziehungsgeschehen
Das Problem an dieser Argumentation ist für mich, dass sie nicht den Kern dessen trifft, warum ich mich im Kirchenasyl engagiere. So wie auch viele andere engagiere ich mich im Kirchenasyl nicht ausgehend von rechtsphilosophischen Überlegungen, sondern wegen der konkreten Person, die anklopft und Kirchenasyl begehrt.
Kirchenasyl ist zuerst und zuvorderst ein Beziehungsgeschehen zwischen einer konkreten Person und einer konkreten von Menschen verfassten Gemeinde.
Kirchenasyl ist eine gemeinsame Praxis von Geflüchteten und Gemeinden zur Wahrung und Verteidigung von Menschenrechten. Die geflüchtete Person und die Gemeinde entwickeln gemeinsam eine Strategie, um eine Abschiebung zu verhindern und einen legalen Aufenthalt zu sichern.
Das Interesse an der Verteidigung von Menschenrechten hat das Kirchenasyl mit dem Anspruch des Rechtsstaates gemein, sofern der Rechtsstaat die Aufgabe hat, die Menschenrechte aller gegenüber staatlichem Handeln zu verteidigen. Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, leisten einen Dienst an der oder dem Nächsten und auf diesem Weg leisten sie auch einen Dienst am Rechtsstaat.
Lassen sich Kirchenasyl und Demokratie in ein anderes Verhältnis setzen als das, was Habermas mit der Denkfigur vom demokratischen Rechtsstaat und seinen Grenzen vorgegeben hat?
Ich verstehe Kirchenasyl als eine Praxis der Demokratie. Eine grundlegende Voraussetzung von Demokratie ist die Möglichkeit zu und die Ausübung von Partizipation. Faktisch funktioniert Demokratie aber durch die Beteiligung der einen und den Ausschluss der anderen. Diese Ausschlüsse funktionieren auf rechtlicher Ebene (Wahlrecht, Versammlungsrecht, Ausländerrecht etc.) und auf sozialer Ebene (materielle und kulturelle Ressourcen zur Beteiligung und politischen Einflussnahme sind ungleich verteilt).
Wir erleben in den letzten Jahren im Ausländerrecht einen hyperaktiven Gesetzgeber: Im Stakkato erfolgen Verschärfungen des Asylrechts. Geflüchtete sind dabei die Objekte dieser Gesetzgebung, werden aber, obwohl sie die primär Betroffenen der Gesetze sind, nicht gehört. Dem entsprechen dann auch die Erfahrungen der meisten Geflüchteten, die in Deutschland ankommen: Sie bekommen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nicht die Möglichkeit, ihre eigentlichen Fluchtgründe, ihre Geschichte zu erzählen, sondern werden nur über ihren Fluchtweg befragt, um sie möglichst schnell wieder in ein anderes europäisches Land abschieben zu können. In diesem Kontext sichert Kirchenasyl durch seinen faktischen Schutz vor Abschiebung die demokratische Partizipation derer ab, die sonst kein Gehör finden – wenn sie nicht als handelnde Subjekte, sondern nur als Objekte staatlichen Handelns und gesellschaftlicher Diskurse in den Blick kommen.
Im Zusammenspiel von sich selbst artikulierenden Geflüchteten und Gemeinden, die sich nicht paternalistisch als Retter* innen, sondern als Partner*innen verstehen, kann im Kirchenasyl ein neues kollektives politisches Subjekt entstehen.
Kirchenasyl ist demokratische Praxis
Das bedeutet im Blick auf den Alltag des Kirchenasyls, dass dieser als konfliktiv gedacht werden muss. Kirchenasyl steht nicht nur im (produktiven) Konflikt mit staatlichem Handeln, sondern bedeutet auch einen hoffentlich heilenden Konflikt derer, die innerhalb des Kirchenasyls handeln. Ich schlage daher vor, Kirchenasyl in dem Sinne als demokratische Praxis zu verstehen, dass in der konkreten Kirchenasylpraxis einer Gemeinde ein neues „Wir“ geknüpft werden kann: Grenzen von Staatsbürgerschaft, „race“, Kultur und Herkunft können im gemeinsamen Handeln vielleicht nicht überwunden, aber doch infrage gestellt werden. Dieses neue „Wir“ wird dabei immer anfänglichen, fragilen Charakter haben, da es nicht unabhängig von gesellschaftlichen Strukturen gedacht werden kann. Dieses neue „Wir“ ist immer konflikthaft und im Aushandlungsprozess begriffen. Gerade das macht Kirchenasyl zu einer Praxis im Herzen der Demokratie. Kirchenasyl demokratisiert als gelebte Demokratie den Rechtsstaat – von innen heraus.
Lukas Pellio ist Vikar in der evangelischen Versöhnungsgemeinde an der Bernauer Straße in Berlin. Er ist Teil des Befreiungstheologischen Netzwerks und außerdem Vorstandsmitglied bei Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg und der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. 2005 war er ein Jahr zu einem sozialen Friedensdienst in Bolivien – allerdings nicht mit ASF, sondern mit dem Bistum Trier.
1 Habermas, Jürgen: Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat. Wider den autoritären Legalismus in der Bundesrepublik, in: Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, hg. v. Peter Glotz, Frankfurt 1983, 29–53, Seite 39
2 Ebd.
3 A. a. O., Seite 43