Ausgebeutet

Menschenhandel gibt es auch in Deutschland. Opfer können Lohn und Schadensersatz einfordern. Doch warum gelingt es nur wenigen Männern und Frauen ihre Ansprüche auch wirklich durchzusetzen?

Still not sexy – Wandbild in London, das im Rahmen einer weltweiten Kampagne gegen Zwangsprostitution gemalt wurde

© Dean Ayres, cc-Lizenz/Flickr

Still not sexy – Wandbild in London, das im Rahmen einer weltweiten Kampagne gegen Zwangsprostitution gemalt wurde

Über Monate beschäftigte Herr B. mehrere Köche in seinem indischen Restaurant. Sie arbeiteten sieben Tage pro Woche bis zu 15 Stunden täglich und erhielten mit rund 2,50 Euro nur ein Viertel des ortsüblichen Stundenlohns. Schriftliche Arbeitsverträge existierten nicht. Um zu verhindern, dass die Köche ihre Arbeit aufgeben, hat ihnen Herr B. die Pässe abgenommen. Auch drohte er damit, sie nach Indien abschieben zu lassen. Für den Fall, dass sie sich an die Polizei wenden würden, sollte es Schläge geben. Die Köche wussten, dass sie ohne Arbeitsstelle auch ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren würden. 2005 verurteilte das Amtsgericht Ingolstadt Herrn B. wegen Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dieser Fall ist ein typisches Beispiel für eine bestimmte Form schwerer wirtschaftlicher Ausbeutung von Menschen in Deutschland. Dokumentiert ist er, wie viele weitere, in der Datenbank des Projektes „Zwangsarbeit heute“ am Deutschen Institut für Menschenrechte.

Diese Ausbeutung wird auch beschrieben als moderne Sklaverei, Zwangsarbeit oder Menschenhandel. Die ersten beiden Begriffe kennzeichnen die Kernelemente der Ausbeutung: Die Betroffenen arbeiten in Bezug auf die Art und oder die Bedingungen ihrer Beschäftigung unfreiwillig. Arbeitgeber_innen verfügen über ihre Arbeitskraft. Im Strafrecht wird vom Menschenhandel gesprochen, wenn jemand die Hilflosigkeit von anderen Menschen ausnutzt, um diese auszubeuten. Hilflos ist, wer zum Beispiel keine Papiere hat, kein Deutsch spricht, mittellos ist, seine Rechte nicht kennt sowie keinen Zugang zum Hilfssystem und keine sozialen Kontakte am Arbeitsort hat.

Beim Putzen oder auf dem Bau – nicht nur in der Sexindustrie

Seit 2005 gibt es in Deutschland den Strafbestand des Menschenhandels zur Arbeitsausbeutung. Das umfangreichste Wissen über Art und Form der Ausbeutung existiert im Bereich der Sexindustrie. Doch auch in anderen Branchen sind Fälle von Menschenhandel bekannt: in der Gastronomie, in der Landwirtschaft und in Privathaushalten, aber auch in Speditionen und sogar beim Betteln. Aus Studien und der Beratungspraxis weiß man, dass Branchen wie das Baugewerbe, die Fleisch verarbeitende Industrie, der Pflegebereich sowie der Reinigungssektor ebenfalls anfällig sind für Arbeitsausbeutung.

Wenngleich nicht alle Opfer von Menschenhandel Migrant_innen sind, hängen Menschenhandel und Migration doch eng zusammen. Zentrale Ursache ist das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen den Herkunfts- und den Zielländern. Weil in den Herkunftsländern oft eine gesellschaftliche Ungleichheit herrscht, entscheiden sich Menschen häufig zur Migration. Sie hoffen den Lebensunterhalt ihrer Familien zu sichern oder sich selber existenzsichernde Perspektiven zu erarbeiten.
Insbesondere Frauen ist der Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt in ihren Herkunftsländern oft verwehrt. Dazu kommen die Einschnitte in ihren sozialen Rechten. Häufig erleben Frauen, etwa in Mittel- und Osteuropa, Gewalt in Beziehungen und am Arbeitsplatz. In den Zielländern wie Deutschland ist die große Nachfrage nach billigen Arbeitskräften die treibende Kraft bei Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. Wenn darüber hinaus eine restriktive Einwanderungspolitik die reguläre Migration einschränkt, drängt dies Menschen in die Illegalität. Ein unsicherer Aufenthaltsstatus verhindert nicht nur legale Arbeit, sondern macht Migrant_innen auch verletzlich und damit zu leichten Opfern von Ausbeutung.

Belastbare Zahlen über das tatsächliche Ausmaß von Menschenhandel gibt es weder national noch international. Je nach Berechnungsmethode ergibt sich eine Spanne von 480 in Deutschlandbis 880.000 Zwangsarbeiter_innen in der EU.

Recht auf Lohn und Schadensersatz

In Kürze wird Deutschland die Konvention des Europarats gegen Menschenhandel ratifizieren. Die Konvention stellt als erstes rechtsverbindliches Dokument die Bekämpfung von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext. Deutschland verpflichtet sich, die Betroffenen zu schützen, zu informieren und die Durchsetzung ihrer Rechte zu stärken.

So haben von Menschenhandel betroffene Frauen und Männer ein Recht darauf, Schadensersatz für die erlittenen Verletzungen und Lohn für geleistete Arbeit zu erhalten. Dieses Recht gilt unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder von einer Arbeitserlaubnis. Dennoch gelingt es derzeit nur wenigen Menschen, ihre Ansprüche auch wirklich durchzusetzen.

In vielen Fällen erschweren mangelnde Sprach- und Rechtskenntnisse sowie fehlende Unterstützungsangebote die Inanspruchnahme des Rechtssystems. Dazu kommt, dass Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus sich aufgrund der Gefahr von Ausweisung kaum an die Gerichte wenden. Selbst jene, die in Strafverfahren gegen Täter_innen aussagen, müssen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen nach Abschluss des Verfahrens Deutschland verlassen und schaffen es nur selten, ihre Rechte durchzusetzen.

Mehr Rechte für die Opfer

Zum Teil sind die Täter_innen offiziell ohne Vermögen und nicht haftbar zu machen. Was daran liegt, dass sie ihr Vermögen ins Ausland transferiert haben oder sich in Subunternehmerketten ihrer Verantwortung entziehen. Viele Frauen und Männer möchten keine Strafanzeige erstatten oder zivilrechtlich gegen ihre Arbeitgeber vorgehen, da sie den Verlust ihrerArbeitsmöglichkeiten fürchten.
Bei der Bekämpfung von Menschenhandel spielt die Durchsetzung der Rechte betroffener Frauen und Männer im Rahmen staatlicher Maßnahmen bisher nur eine untergeordnete Rolle. Dies muss sich – auch zur Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen – zukünftig ändern.

Autorin: Heike Rabe ist Juristin und Leiterin des Projekts „Zwangsarbeit heute“ am Deutschen Institut für Menschenrechte.

"Zwangsarbeit heute - Betroffene stärken"

Das Projekt „Zwangsarbeit heute – Betroffene von Menschenhandel stärken“ wird seit 2009 am Deutschen Institut für Menschenrechte in Kooperation mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ durchgeführt und aus Mitteln der Stiftung finanziert. Es zielt darauf ab, die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von Menschenhandel in Deutschland zu verbessern. In ausgewählten Fällen stellt es finanzielle Rechtshilfe zur Verfügung und zielt mit Fachtagen, Schulungen und Politikberatungauf die Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit ab.

Aktuelle Ausgabe der Zeitschrift zeichen

zeichen 4/2012

Thema:
- Meine Rechte! Meine Würde! - Menschenrechte und Menschenwürde

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