Die Frage der Schuld
Über den Beginn von Täterschaft im Nationalsozialismus

Gedenkstätte im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen. Ein Sommerlager von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste hilft mit Gartenarbeiten.

Gedenkstätte im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen. Ein Sommerlager von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste hilft mit Gartenarbeiten.

Die Frage nach dem Beginn von Täterschaft im Nationalsozialismus ist nicht einfach zu beantworten. Klar ist aber: Einer kleinen Zahl überzeugter Nationalsozialisten wäre es alleine nie gelungen, eine solche Terrorherrschaft aufzubauen und den Holocaust zu verüben. Es bedurfte der stummen Zustimmung einer breiten Masse und der aktiven Mithilfe einer großen Zahl von Täter_innen und Mittäter_innen.

Da gibt es Dorfbewohner_innen, die bei den Novemberpogromen ihre jüdischen Mitbürger_innen oft in grausamer Weise bedrängten, beraubten und misshandelten. Eltern und Lehrer_ innen, die ihre Kinder nicht zurechtwiesen, als diese Steine warfen um die SA und SS bei der Zerstörung jüdischer Geschäfte zu unterstützen. Es gibt Menschen, die auf die Wohnungen ihrer jüdischen Nachbar_innen spekulierten und Kund_innen, die ihre Schulden nicht begleichen wollten und damit von der Zerstörung jüdischer Geschäfte profitierten. Es gibt Frauen, die ihre im KZ oder Vernichtungslager eingesetzten Männer moralisch unterstützten, ihre Aufgaben weiterhin auszuführen. All diese Menschen haben durch ihr Handeln beziehungsweise Nichthandeln die Radikalisierung zugelassen.

Hinzu kommen die vielen direkt beteiligten Personen. Es ist leicht, den KZ-Kommandanten oder Wachmann oder Euthanasiearzt als Täter zu identifizieren oder der Wehrmacht ihre Beteiligung an Verbrechen gegenüber der polnischen und sowjetischen Bevölkerung nachzuweisen. Schwieriger wird es jedoch schon bei Verwaltungsbeamt_innen. Dennoch waren es diese tausenden „kleinen“ Menschen, die die Terror- und Gewaltherrschaft erst ermöglichten, als Blockwart, als denunzierende Portiersfrau, als Eisenbahnbeamter, der Deportationszüge bereitstellte. Erschwert wird die eindeutige Zuordnung und Bewertung der Schuld durch das arbeitsteilige System. Es machte es den meisten Beteiligten leicht, sich auf die einzelne und für sich genommen unschuldige Tätigkeit, wie das Verfassen von Transportlisten, also auf die Erfüllung normaler Berufspflichten, zu berufen. Dabei negierten sie aber, dass diese für ein Unrechtsregime geleistet wurden.

Eine besondere Perversion des nationalsozialistischen Systems war die Einbindung der Opfer in ihre eigene Ausbeutung und Vernichtung. So waren bereits in den Ghettos Judenräte und ein jüdischer Ordnungsdienst für die Ausführung der deutschen Forderungen zuständig. Dass es sich bei diesen Menschen nicht um Mittäter_innen der Deutschen und schon gar nicht um Freiwillige handelte, versteht sich von selbst. Insbesondere gilt dies für die Vernichtungslager der Aktion Reinhardt. In diesen mussten sogenannte „Arbeitsjuden“ die allerschlimmsten Tätigkeiten, wie das Ausräumen der Gaskammern, erledigen. Überwacht wurden sie dabei von den sogenannten „Trawniki-Männern“. Bei diesen handelte es sich größtenteils um ehemalige sowjetische Kriegsgefangene, die als Handlanger der Deutschen fungierten. Die Deutschen delegierten die „dreckige“ Arbeit und konnten so mit wenig eigenem Personal – insbesondere bei der Erledigung der schlimmsten Verbrechen – auskommen.

So konnten nach 1945 viele der Verantwortlichen ihre Schuld von sich weisen, klebte doch im wörtlichen Sinne kein Blut an ihren Händen. Sie hatten in vielen Fällen die Morde und Gräueltaten so geschickt delegiert, dass sich für eine Mehrheit der deutschen Täter eine Reihe von gesellschaftlichen, moralischen wie auch juristischen Schlupflöchern im Nachkriegsdeutschland ergaben. Eine entscheidende – wenn auch zu späte – Änderung brachte der Fall gegen John Demjanjuk vor dem Münchner Landgericht 2009 bis 2011. Erstmals wich das Gericht von einem Einzeltatnachweis ab und verurteilte den Angeklagten für seine Zugehörigkeit zum Vernichtungslagerpersonal. Dass es sich bei dem Angeklagten um einen ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen handelt, hinterlässt angesichts seiner vielen nicht verurteilten deutschen Vorgesetzten einen schalen Beigeschmack.

Von: Angelika Benz, Jahrgang 1981, studierte Geschichts und Literaturwissenschaften in Berlin und promovierte zum SS-Ausbildungs- und Arbeitslager Trawniki. Forschungsschwerpunkte: Nationalsozialismus und DDR-Heimkinder.

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