Unterstützen

Die ASF-Freiwillige Leonore und Marianne Karmon, die die Shoah in Schweden überlebte. Bild: ASF/Ruthe Zuntz

„Ich finde die Arbeit von Aktion Sühnezeichen ganz großartig und unterstütze die Organisation deshalb mit meiner Spende. Meine Tochter hat ein Sommerlager in Litauen und ein Freiwilligenjahr am Holocaust Museum in Chicago erlebt und sehr eindrucksvolle Erfahrungen gemacht, sie ist liebevoll aufgenommen und jederzeit gut betreut worden. Eine wunderbare Chance für junge Menschen!“

Susanne Wieseler

Fernsehjournalistin, Moderatorin, Trainerin

Patenschaft

Mit einer Patenschaft für ASF-Freiwillige unterstützen Sie direkt den Friedensdienst eines jungen Menschen. ASF-Freiwilligendienste sensibilisieren die Freiwilligen nachhaltig für eine gerechtere und solidarischere Welt. Sie können uns aber auch mit der Patenschaft für eines der ASF-Länder oder mit der Patenschaft für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld unterstützen.

Bild: ASF/Helena Schätzle

Patenschaft für Freiwillige – ein Jahr mit dabei!
Im September beginnen wieder rund 160 Freiwillige ihren einjährigen internationalen Friedensdienst mit Aktion Sühnezeichen in unterschiedlichen sozialen und bildungspolitischen Projekten. Sie begleiten Holocaust-Überlebende in ihrem Alltag, unterstützen Menschen mit Behinderungen und solche, die am Rande der Gesellschaft stehen, oder engagieren sich in Gedenk- und Bildungsstätten. Unsere Freiwilligen machen mit ihrem Engagement die Welt jeden Tag ein bisschen friedlicher und solidarischer.

Mit 20 Euro monatlich unterstützen Sie junge Menschen während ihres Friedensdienstes.
Ein Jahr im Ausland, sich für andere einsetzen und dabei auch selbst weiterentwickeln – das ist das Angebot von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste an junge Menschen. Als Pate*Patin gehören Sie zu einem Kreis von mindestens 20 Personen, die eine*n Freiwillige*n in der Regel mit 20 Euro oder mehr pro Monat unterstützen.

Bezugspersonen sind wichtig – und Sie bekommen viel zurück!
Unsere Freiwilligen brauchen Bezugspersonen, Menschen, die an ihrer persönlichen Entwicklung interessiert sind und denen sie von ihren Erfahrungen berichten können. Als Patin oder Pate erhalten Sie halbjährlich einen Bericht von dem jungen Menschen, den*die Sie unterstützen. Dort erfahren Sie mehr zum Einsatzort und Land sowie den Erfahrungen im freiwilligen Engagement und Alltagsleben. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne das jährlich dreimal erscheinende ASF-Magazin zeichen zu, das Ihnen ein umfassenderes Bild unserer Arbeit vermittelt.

Ihre Patenschaft wird gebraucht
Allen, die Interesse an einem Freiwilligendienst mit Aktion Sühnezeichen Friedensdienste haben, soll dies ermöglicht werden – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Freiwilligen oder ihrer Eltern. Ihre Patenschaft trägt wesentlich dazu bei, dieses Ziel zu verwirklichen. Gemeinsam wird den Freiwilligen so eine besondere Erfahrung ermöglicht – und unseren Projektpartnern vor Ort eine kontinuierliche Unterstützung gewährleistet.

Kosten eines Freiwilligenplatzes
Die Kosten für einen Freiwilligenplatz belaufen sich auf bis zu 1.500 Euro pro Monat, abhängig von Projekt und Gastland. Zur Finanzierung dieser Kosten ist Aktion Sühnezeichen Friedensdienste auch auf Sie als Patin oder Pate angewiesen. Ein Patenkreis von 20 Personen deckt etwa ein Sechstel der Kosten eines einjährigen Freiwilligendienstes.

Finanzierung
Neben der Beteiligung von Patinnen und Paten sowie den Projektpartnern erhält Aktion Sühnezeichen Friedensdienste Zuwendungen für die Freiwilligenarbeit von EU, Bund, Ländern, Stiftungen und den Kirchen.

Was Sie mit Ihrer Patenschaft ermöglichen
Erfahrene Mitarbeiter*innen von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste gewährleisten die pädagogische Begleitung der Freiwilligen in der Vorbereitung und vor Ort. In fünf Seminaren – vor, während und nach dem Freiwilligendienst – vertiefen die Freiwilligen ihre Erfahrungen, setzen ihre eigene Geschichte mit den Narrativen in ihren Gastländern in Beziehung und beschäftigen sich mit aktuellen politischen und sozialen Themen.

ASF übernimmt alle Kosten für die Freiwilligen: Taschengeld, Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Versicherungen sowie die pädagogische Begleitung.

Die Patenschaftsspende können Sie steuerlich geltend machen. Eine Zuwendungsbescheinigung erhalten Sie automatisch Anfang des Folgejahres.

Jetzt eine Freiwilligen-Patenschaft übernehmen

Patenschaft für ein Land

ASF wurde Ende der 1950er-Jahre gegründet in der Überzeugung, dass die Schritte zur internationalen Versöhnung von unserer Seite aus zu gehen sind. Deshalb leisten bis heute jährlich rund 400 Freiwillige einen Friedensdienst mit ASF in unterschiedlichen Projekten in zurzeit 11 Partnerländern, davon 9 europäischen Ländern sowie den USA und Israel. So unterschiedlich und einzigartig die Länder unserer Freiwilligendienste sind, was sie mit Aktion Sühnezeichen Friedensdienste gemeinsam verbindet, ist die Vergangenheit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Partnerorganisationen und Weggefährt*innen. Hier erfahren Sie mehr zu den einzelnen Ländern und den Partnerorganisationen, in denen sich unsere Freiwilligen engagieren.

Mit einer Landes-Patenschaft ab 20,00 Euro monatlich unterstützen Sie gezielt die Freiwilligenarbeit in diesem von Ihnen ausgewählten ASF-Partnerland.
Ihre Unterstützung kommt der gesamten Arbeit von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste in diesem Land zugute, sowohl dem Freiwilligenengagement in den Projekten als auch den internationalen Sommerlagern. Um Sie über unsere Arbeit vor Ort auf dem Laufenden zu halten, erhalten alle Landes-Patinnen und -Paten einmal im Jahr einen informativen Freiwilligenbericht aus dem jeweils gewählten Land.

Für folgende Länder können Sie eine Patenschaft abschließen:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Israel
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Tschechien
  • USA

Aufgrund des Krieges gegen die Ukraine und der politischen Situation in Belarus und Russland ist es aktuell leider nicht möglich, Freiwillige in diese Länder zu entsenden. Wir halten aber mit unseren Projektpartnern dort den Kontakt und haben Freiwillige aus Belarus und Russland in unser internationales Deutschland-Programm aufgenommen.

Patenschaft für ein Tätigkeitsfeld

Die Freiwilligen von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste sind in verschiedenen sozialen und bildungspolitischen Projektbereichen aktiv: Sie begleiten ältere Menschen, darunter Überlebende des Holocaust und ehemalige Zwangsarbeiter*innen, betreuen sozial benachteiligte Menschen oder Menschen mit psychischen oder physischen Behinderungen und engagieren sich in der historischen oder politischen Bildungsarbeit. Einen Einblick in die Tätigkeitsfelder von ASF erhalten Sie hier.

Mit Ihrer Patenschaft ab 10 Euro monatlich unterstützen Sie gezielt und länderübergreifend die Arbeit unserer Freiwilligen in einem dieser fünf Tätigkeitsfelder:

  • Engagement an Gedenkorten
  • Politisches und interkulturelles Engagement
  • Engagement für ältere Menschen
  • Engagement für Menschen mit Behinderungen
  • Engagement für sozial benachteiligte Menschen

Eine Patenschaft für Tätigkeitsfelder ist fortlaufend und kann jederzeit gekündigt werden. Einmal im Jahr erhalten alle Patinnen und Paten einen informativen Freiwilligen-Bericht aus dem gewählten Projektfeld.

Hier können Sie unsere Freiwilligen kennenlernen und mit einer Patenschaft unterstützen:

Jetzt eine Patenschaft übernehmen

Ihre Ansprechpartnerin:

Janika Higgins

Referentin für Fundraising

Mehr Informationen zum Thema

Mail: higgins[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28395-228
Fax: +49 30 28395-135

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Tel: +49 30 28395-228
Fax: +49 30 28395-135

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Janika Higgins

Referentin für Fundraising

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Fax: +49 30 28395-135

„Ich freue mich auf jeden neuen Bericht meiner ‚Paten-Freiwilligen‘! In ihnen werden Begegnungen mit Menschen lebendig, deren Geschichten von Diskriminierung, Rassismus oder Antisemitismus geprägt sind – Themen, die auch heute leider aktuell sind. Alle Freiwilligen sagen, dass diese intensiven Erfahrungen in ihrem Leben als wertvolle Bereicherung nachwirken.“

Dr. Irmgard Schwaetzer

Staats- und Bundesministerin a. D., langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestages (FDP), ehem. Präses der Synode der EKD

Spende statt Geschenke

Zeigen Sie Ihren Familienangehörigen, Ihren Freunden und Bekannten, dass Ihnen das Engagement von ASF viel bedeutet, indem Sie sich eine Spende statt Geschenken wünschen. Oder verschenken Sie selbst eine ASF-Spendenurkunde an einen lieben Menschen.

Spende statt Geschenke

Zu unterschiedlichen Anlässen suchen wir nach einem geeigneten Geschenk für unsere Lieben oder werden selbst beschenkt.

Verschenken Sie doch beim nächsten Mal eine Spende an ASF! So teilen Sie Ihr Engagement für eine gute Sache mit den Menschen, die Ihnen wichtig sind.

Vielleicht haben Sie eine größere Feier geplant, einen runden Geburtstag, Goldene Hochzeit oder auch eine Beerdigung und wünschen sich Geschenkspenden für einen guten Zweck?

Bitten Sie Ihre Gäste bereits im Vorfeld um eine Spende an ASF. Damit machen Sie deutlich, wie wichtig Ihnen die Friedensdienste unserer Freiwilligen in Partnerländern sind. Dafür danken wir Ihnen herzlich!

So funktioniert es:

  • Sie können Spenden, die auf Ihrer Feier gegeben wurden, gesammelt an uns überweisen oder Ihre Gäste bitten, direkt an Aktion Sühnezeichen Friedensdienste zu spenden.
  • Bitte Sie in jedem Fall Kontakt zu uns auf und informieren uns über den Anlass Ihrer Spendenbitte sowie das Spendenstichwort, mit dem Sie oder Ihre Gratulanten auf unser Spendenkonto überweisen (z.B. „Geburtstag Anja Meier“).
  • Gern schicken wir Ihnen im Vorfeld Informationsmaterial sowie einen persönlichen Flyer für Ihre Gäste zu, den Sie per Brief oder per E-Mail mit verschicken können. Auf Wunsch bekommen Sie von uns auch eine stabile Spendenbox aus Pappe, die Sie bequem zu Hause zusammenfalten und bei Ihrer Feier aufstellen können.
  • Gerne senden wir Ihnen im Anschluss eine Aufstellung der Geschenkspenden zu.
  • Wichtig ist dafür, dass Sie und Ihre Gratulanten bei der Überweisung das Stichwort angeben, damit die Spenden zugeordnet werden können.
  • Gerne danken wir den Spender*innen direkt und versenden ab einer Höhe von 50 Euro zu Beginn des Folgejahres automatisch eine Spendenbescheinigung – sofern uns eine vollständige Adresse vorliegt.

Bereits an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön, dass Sie eine Geschenkspende in Betracht ziehen!

Wir beraten Sie gern telefonisch oder per E-Mail bei der Planung Ihrer Spendenbitte.

Eine Spende verschenken

Ob Geburtstag, Weihnachten oder ein anderer Anlass: Es gibt viele Gelegenheiten, ein Zeichen zu setzen und sein Engagement für eine gute Sache mit den Menschen zu teilen, die einem wichtig sind. Verschenken Sie eine Spende an Aktion Sühnezeichen Friedensdienste. Damit unterstützen Sie die internationalen Friedensdienste unserer Freiwilligen in 14 Ländern. Gleichzeitig machen Sie deutlich, wie wichtig Ihnen unsere Arbeit ist.

Mit seinen Freiwilligendiensten, Sommerlagern, Bildungsprogrammen und Kampagnen setzt ASF engagiert Zeichen gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus. Unterstützen Sie durch Ihre online Geschenkspende unser gemeinsames Anliegen für Frieden und Verständigung. Ihre Spende setzen wir da ein, wo Unterstützung am nötigsten ist. Natürlich legen Sie den Betrag selbst fest.

Eine Urkunde zu Ihrer Geschenkspende erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Spende als Download zum Ausdrucken zu Hause oder direkt zum Weiterleiten an den/die Beschenkte*n.

Kondolenzspende

Sie bitten anlässlich der Trauerfeier um Spenden für ASF statt Kränze oder Blumen? Wir möchten unser ausdrückliches Mitgefühl ausdrücken und danken Ihnen für Ihre großzügige Geste. Sie setzen damit ein Zeichen, wie wichtig dem*der Verstorbenen das Engagement für eine gute Sache war.

Bitte nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und informieren Sie uns über die Kondolenzspende und das von Ihnen gewählte Stichwort auf der Traueranzeige. Dadurch können wir die Spenden richtig zuordnen, Ihnen anschließend eine Liste mit allen Spendenden zusenden und Sie über die Gesamthöhe der Kondolenzspende informieren. Wenn uns zusammen mit den Spenden auch die Adressen der*des Spendenden übermittelt werden, können wir selbstverständlich auch Zuwendungsbescheinigungen für diese Spenden ausstellen.

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail bei der Planung Ihrer Spendenbitte.

Janika Higgins

Referentin für Fundraising

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Mail: higgins[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28395-228
Fax: +49 30 28395-135

Spendenurkunde

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ASF-Spendenkonto

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IBAN: DE72 3702 0500 0003 1137 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft

Janika Higgins

Referentin für Fundraising

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Vererben und zustiften

Mit einer Testamentsspende oder mit einer Zustiftung in eine der ASF-Treuhandstiftungen gestalten Sie Zukunft und schaffen bleibende Werte. Sie sichern somit nachhaltig die unabhängige Arbeit von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste.

Die Freiwillige Friederike bei einem Hausbesuch in Prag. Bild: ASF/Helena Schätzle

Vererben für einen guten Zweck – so können Sie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste in Ihrem Testament bedenken

Mit einem Testament können Sie Bleibendes schaffen und dafür Sorge tragen, dass Ihre Werte so weitergegeben werden und Ihr soziales oder politisches Engagement über Generationen so weitergeführt wird, wie Sie es sich wünschen. Sie können Ihren materiellen Nachlass (Geld, Haus, Möbel) Ihnen lieben Menschen zukommen lassen. Sie können aber auch gemeinnützige Organisationen wie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. bedenken, weil diese Ihre geistigen Werte verkörpern und sich für eine Sache einsetzen, die Ihnen wichtig ist.

Lesen Sie in einem Interview mit einer ehemaligen ASF-Freiwilligen, welche Beweggründe dazu geführt haben, dass sie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste in ihrem Testament bedacht hat.

Sollten Sie sich für diese Möglichkeit interessieren, möchten wir Ihnen ans Herz legen, sich aktiv und fundiert mit diesem Thema auseinander zu setzen. In unserem Testamentflyer geben wir Ihnen erste Informationen, wie Sie Ihr persönliches Anliegen durch das Schreiben eines Testaments an zukünftige Generationen weitertragen können.

Gesetzliche Erbfolge
Wenn Sie kein Testament verfassen, legt die gesetzliche Erbfolge fest, wer wie viel erbt. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie führt als gesetzliche Erben Blutsverwandte in einer bestimmten Ordnungsfolge je nach Verwandtschaftsgrad auf. Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner_innen gilt ein eigenes Erbrecht.
Haben Sie keine Angehörigen, erhält automatisch der Staat Ihr Erbe.

Erbschaft
Der Erbe ist immer der Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet, die Person übernimmt alle Rechte und Verpflichtungen des Testaments. Dazu gehören Vermögen und Schulden. Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft, die einheitlich über alle Fragen entscheidet. Auch eine gemeinnützige Organisation wie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste kann als Erbin eingesetzt werden.

Vermächtnis
Wenn Sie einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation etwas vermachen wollen, ohne dass daraus Verpflichtungen für den Begünstigten entstehen, können Sie in Ihr Testament ein Vermächtnis einfügen („Ich vermache…“). Die Erben oder der Testamentsvollstrecker müssen dieses Vermächtnis in jedem Falle erfüllen.

Eine Beratung zu allen formellen Testamentsfragen bieten wir Ihnen gern an.

Wenn Sie noch zu Lebzeiten sehen wollen, welche Veränderungen Sie mit Ihrem Geld bewirken, empfiehlt sich eine Schenkung, Stiftung oder Zustiftung.

Schenkung
Eine Schenkung kann sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel zu Lebzeiten das Familienunternehmen übergeben, das Haus an die Kinder übertragen oder Erbschaftssteuer sparen möchten. Vermögenswerte dürfen alle zehn Jahre im Rahmen der Freibeträge steuerfrei weitergegeben werden. Erfolgt die Schenkung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod, wird sie steuerlich angerechnet.  Alternativ können Sie veranlassen, dass die Schenkung erst nach Ihrem Tod wirksam wird. Damit fällt die Schenkung nicht in den Nachlass.

Zustiftung
Eine besondere Möglichkeit, mit Ihrem Erbe Gutes zu tun und sich langfristig für einen guten Zweck zu engagieren, ist die Zustiftung in eine bestehende Stiftung. Der Grundstock einer Stiftung bürgerlichen Rechts wird nicht angetastet, sondern die zu fördernde Arbeit aus den jährlich ausgeschütteten Zinserträgen finanziert. Mit einer Zustiftung schaffen Sie somit eine nachhaltige Grundlage, die gemeinnützige Arbeit, die Ihnen am Herzen liegt, dauerhaft zu sichern.

Unter dem Dach von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste existieren zwei Treuhandstiftungen: die Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung und die Helga-Weckerling-Stiftung (s.o.). Zustiftungen in die beiden ASF-Treuhandstiftungen sind ab 2.500 Euro möglich.

Erbschaften, Vermächtnisse, Schenkungen und das Zustiften in eine bestehende Stiftung zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Verena und Franz von Hammerstein. Bild: Privat

Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung
Im Angedenken an das langjährige Engagement des ASF-Mitbegründers Franz von Hammerstein und seiner Frau Verena wurde 2023 von Familienmitgliedern die Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung ins Leben gerufen. Damit ist ein neues Fundament gelegt, um die Arbeit von ASF dauerhaft zu stärken und die Werte und Ziele im Sinne ihrer Eltern und Großeltern weiterzuführen. Dieses Vorhaben soll durch weitere Zustiftungen wachsen.

Verena von Hammerstein (1922–2021)
Die Theologin unterstützte während des Kriegs in die Schweiz geflüchtete Jüdinnen und Juden. Nach Stationen in Genf und Paris setzte sie sich gemeinsam mit Franz von Hammerstein in den USA gegen Rassismus ein. Sie unterstützte ASF tatkräftig, übernahm zahlreiche Aufgaben und brachte ihre internationalen Kontakte in die Arbeit ein. Sie engagierte sich im jüdisch-christlichen Dialog und in der Entwicklungszusammenarbeit. Bis zu ihrem Tod blieb sie ASF eng verbunden.

Dr. Franz von Hammerstein (1921–2011)
Der Widerstand seiner Familie und der Dahlemer Kirchgemeinde prägten den Theologen sein Leben lang. Er kam als »Sippenhäftling« in Buchenwald in KZ-Haft. 1958 gründete er zusammen mit Lothar Kreyssig Aktion Sühnezeichen und gestaltete als Generalsekretär frühe Versöhnungsprojekte wie in Taizé und Coventry oder den Synagogenbau in Villeurbanne. Später wirkte er beim Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf und als Direktor der Evangelischen Akademie West-Berlin. Er setzte sich noch lange im ASF-Vorstand und Kuratorium sowie in weiteren Initiativen ein – im Besonderen für Begegnungen in Mittel- und Osteuropa.

Interview mit Adrian von Hammerstein über das Engagement seiner Eltern, die Verbundenheit mit ASF und die Idee zur Stiftung.

Im Zeichen der Erinnerung – aktiv gegen Rassismus und Antisemitismus, aktiv für Dialog und Verständigung
Im Sinne von Verena und Franz von Hammerstein ist der Zweck der Stiftung die Unterstützung der von ASF vertretenen Werte und verfolgten Ziele: Die Erinnerung an die Verfolgten der deutschen NS-Verbrechen wach zu halten, die Überlebenden und ihre Nachkommen zu begleiten und in Form von Freiwilligendiensten und Sommerlagern zeichenhaft und ganz praktisch Verantwortung für die Verbrechen und ihre Folgen zu übernehmen. Die geförderten Vorhaben kommen der gesamten Arbeit von ASF zu Gute: dem Engagement junger Menschen für Erinnerung, Demokratie, Vielfalt und Frieden; den Freiwilligendiensten und Sommerlagern, unseren Bildungsprogrammen, Veranstaltungen sowie Dialog- und Bildungsangeboten. Die Stiftung und ihre Zustifter*innen führen mit ihrem Beitrag das frühe Engagement von Verena und Franz von Hammerstein in die Zukunft.

Zustiftungen für die Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung
Zustiftungen sind die einfachste und unbürokratischste Form, sich stifterisch zu engagieren – und ein idealer Weg, auf Dauer Sinn zu stiften: Sie führen zu langfristig höheren Erträgen, wodurch die Stiftung ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen kann.
Werden Sie (Zu-)Stifter*in und sichern Sie damit dauerhaft die selbständige und unabhängige Arbeit im Sinne der Stiftungszwecke. Wir freuen uns über Stifter*innen, die ab einem Betrag von 2.500 Euro den Grundstock der Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung erhöhen.
Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung (Zustiftungen) sind steuerlich besonders begünstigt.

Mit Ihrer Zustiftung ermöglichen Sie viel!
Mit einer Zustiftung zur Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung tragen Sie in besonderem Maße zur Förderung der Grundanliegen der Arbeit von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste bei. Mit der Förderung unterstützen Sie zum Beispiel:

  • den Besuch von Freiwilligen bei jüdischen Überlebenden in Israel, den USA oder Europa oder die Pflege von jüdischen Friedhöfen im östlichen Europa durch Sommerlager-Gruppen
  • das soziale Engagement von Freiwilligen für Menschen mit Behinderung, in Kinder- und Frauenhäusern oder in Sucht- und Obdachlosenprojekten
  • die Auseinandersetzung von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte mit den NS-Verbrechen und den Geschichten in der Migrationsgesellschaft
  • unsere Kampagnen, Publikationen und Netzwerkarbeit gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit und für eine offene demokratische Gesellschaft

Gerne stehen wir für Ihre Fragen und Anregungen bereit. Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

Bild: ASF/Helene Schätzle

Helga-Weckerling-Stiftung
Die Helga-Weckerling-Stiftung wurde im Jahr 2005 gegründet. Mit einer Spende schuf der Pfarrer Rudolf Weckerling (1911–2014) den Grundstock für die nach seiner Ehefrau benannte Stiftung.

Frieden und Versöhnung
Zweck der Stiftung ist es – im Sinne von Helga Weckerling und in Aufnahme und Weiterführung des Gründungsgedankens der Aktion Sühnezeichen von 1958 –, die Versöhnung mit den vom nationalsozialistischen Deutschland überfallenen wie von der Vernichtung bedrohten Völkern und Menschengruppen und die Entwicklung der Friedensfähigkeit zu fördern.

Neben dem christlich-jüdischen Dialog und dem Engagement für die Rechte der Frauen in der Kirche lag Helga Weckerling dabei besonders auch die Verständigung mit den Menschen in Osteuropa am Herzen.

Friedensdienste unter schwierigen Bedingungen
Immer wieder erleben die Freiwilligen, dass die Wunden der NS-Vergangenheit unter einer dünnen Decke des gesellschaftlichen Verdrängens und der Alltagsbewältigung liegen. Die Friedensdienste von jungen Deutschen, die als ASF-Freiwillige aus dem Bewusstsein für das Weiterwirken von Geschichte handeln, lassen die scheinbar vergessenen Erlebnisse an die Oberfläche kommen und tragen zugleich zu ihrer Bearbeitung bei.

Zustiftungen für die Helga-Weckerling-Stiftung
Zustiftungen sind die einfachste und unbürokratischste Form, sich stifterisch zu engagieren. Wir freuen uns über Stifter*innen, die ab einem Betrag von 2.000 Euro mit einer Zustiftung den Grundstock der Helga-Weckerling-Stiftung erhöhen.

Zustiftungen sind in erhöhtem Maße steuerlich gefördert.

Mit Ihrer Zustiftung ermöglichen Sie viel.
Mit einer Zustiftung zur Helga-Weckerling-Stiftung tragen Sie unter anderem dazu bei, dass Shoah-Überlebende in Prag betreut und Schülergruppen bei Gedenkstättenbesuchen in Auschwitz begleitet werden.

Bitte kommen Sie mit uns ins Gespräch. Herzlichen Dank!

Ihre Ansprechpartnerin:

Jutta Weduwen

Geschäftsführerin

Mehr Informationen zum Thema

Mail: weduwen[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28 395-201
Fax: +49 30 28 395-135

Ihre Ansprechpartnerin:

Jutta Weduwen

Geschäftsführerin

Mehr Informationen zum Thema

Mail: weduwen[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28 395-201
Fax: +49 30 28 395-135

ASF-Spendenkonto

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IBAN: DE72 3702 0500 0003 1137 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft

Ihre Ansprechpartnerin:

Jutta Weduwen

Geschäftsführerin

Mehr Informationen zum Thema

Mail: weduwen[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28 395-201
Fax: +49 30 28 395-135

ASF-Spendenkonto

Mehr Informationen zum Thema

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BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft

Kollekten

Die Arbeit von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) wird getragen durch die Fürbitten und Kollekten vieler Gemeinden in Deutschland und der deutschen Auslandsgemeinden.

Gedenk-Gottesdienst am 27. Januar. Bild: ASF/Gundi Abramski

Kollekten
In ökumenischer Praxis und Verbundenheit sind wir dankbar für die breite Unterstützung aus den christlichen Kirchen und Gemeinden. Besonders die evangelischen Gemeinden tragen eine große Mitverantwortung an unserer Friedens- und Begegnungsarbeit. Unsere Arbeit ist nur möglich dank Ihrer Kollekten und Spenden.

Viele unserer Freiwilligen stammen aus Gemeinden und werden in ihrem Freiwilligenjahr durch Gemeinden begleitet – weil sie im Austausch bleiben und Gemeinden Freiwillige zu Beginn des Jahres entsenden und sie mit einer Patenschaft unterstützen.

Kollekten für ASF werden in einigen Landeskirchen zentral vorgeschlagen und gesammelt. Darüber hinaus gibt es Kirchenkreise, die ihren Gemeinden Kollekten für ASF empfehlen. Einige Gemeinden sammeln auch freie Kollekten für unsere Arbeit. Wir bitten alle Verantwortlichen in den Synoden und Kollektenausschüssen sehr herzlich, ASF bei den Entscheidungen über ihre Kollektenpläne zu berücksichtigen.

Verständigung und gelingende Begegnung erfordern unsere tatkräftige Arbeit und bleiben doch unverfügbar und ein Geschenk. Bitte begleiten Sie unsere Arbeit mit ihren Fürbitten. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihren Kollekten.

Anlassspenden in der Gemeinde
Neben Kollekten gibt es weitere Möglichkeiten, wie Sie unsere Arbeit unterstützen können:

  • durch Spenden aus Erlösen bei Weihnachtsbasaren oder Gemeindefesten
  • durch Spenden bei Anlässen wie Taufen, Konfirmation/Kommunion, der Hochzeit oder im Trauerfall
  • durch die Übernahme von Patenschaften für unsere Freiwilligen.
  • Bitte erzählen Sie im Familien- und Freundeskreis sowie in der Gemeinde von unseren Freiwilligendiensten und Begegnungsprogrammen. Gern vermitteln wir dazu ehemalige Freiwillige, die sich in Ihrer Gemeinde vorstellen und über ihre Erfahrungen berichten. Mehr erfahren.

Bei Fragen, Anmerkungen oder Vorschlägen sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Ansprechpartnerin:

Lucia Gries

Referentin für Regionalarbeit

Mehr Informationen zum Thema

(in Vertretung von Jonna Lüers)
Mail: gries[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28395-182
Fax: +49 30 28395-135

Ihre Ansprechpartnerin:

Janika Higgins

Referentin für Fundraising

Mehr Informationen zum Thema

Mail: higgins[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28395-228
Fax: +49 30 28395-135

Geldauflagen

Aktiv gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung durch Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern

Mit der Zuweisung von Geldauflagen leisten Gerichte und Staatsanwaltschaften einen wertvollen Beitrag zur Arbeit von ASF. ASF sensibilisiert für die heutigen Folgen der nationalsozialistischen Gewaltgeschichte und tritt aktuellen Formen von Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung von Minderheiten entschieden entgegen.

Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern fördern Sie unsere internationalen Friedensdienste. Jedes Jahr engagieren sich ca. 180 junge Menschen für zwölf Monate in neun Ländern Europas, den USA und Israel.

Mit Hilfe Ihrer Zuweisung können wir diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe fortsetzen. Vielleicht haben Sie uns schon einmal mit einer Zuweisung bedacht? Dann danken wir Ihnen sehr dafür.

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Zahlungseingang bzw. Zahlungsverzug sofort zu melden.

Sie haben noch Fragen? Oder möchten Sie Überweisungsträger, Adressaufkleber und allgemeine Infomaterialien zu Aktion Sühnezeichen Friedensdienste anfordern? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: geldauflagen@asf-ev.de

 

 

Geldauflagenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Berlin DE12 3702 0500 0003 1137 13

Ihre Ansprechpartnerin:

Janika Higgins

Referentin für Fundraising

Mehr Informationen zum Thema

Mail: higgins[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28395-228
Fax: +49 30 28395-135

ASF wird von der Justiz der jeweiligen Bundesländer in den Verzeichnissen der Geldauflagen-Empfänger*innen geführt:

Listung Oberlandesgerichte

Transparenz

Vertrauen ist ein hohes Gut.

Wer spendet, möchte gern wissen, was mit seinem Geld geschieht. Denn es ist wichtig für Sie zu erfahren, wie Ihre Spenden verwendet werden, was sie in der Praxis bewirken und wie hoch z.B. der Verwaltungskostenanteil einer Organisation ist. Daher erwartet Sie bei uns ein Höchstmaß an Transparenz. Aktion Sühnezeichen Friedensdienste wird sowohl intern als auch extern jährlich geprüft. Extern untersuchen ein Wirtschaftsprüfer und das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) unsere Zahlen und Fakten. Intern durchleuchten die Kassenprüfer, zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder des Vereins, jedes Jahr die Abrechnung.

An dieser Stelle finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen um sicherzugehen, dass Ihre Spende gut ankommt.

Ab einer Spende in Höhe von 50,00 EUR erhalten Sie automatisch eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbescheinigung zu Beginn des Folgejahres. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne auch bei kleineren Beträgen eine Bescheinigung. Wenn Sie Ihre Onlinespende abschlossen haben, können Sie sich entscheiden, ob sie diese sofort oder automatisch Anfang kommenden Jahres erhalten wollen. Gemeinsam mit uns sparen Sie Verwaltungskosten, wenn Sie sich für eine automatische Verschickung Anfang kommenden Jahres entscheiden. Herzlichen Dank!

Ihre Kontodaten werden über eine verschlüsselte SSL-Verbindung übertragen. Damit gelangen sie sicher bei uns an und sind vor dem Ausspionieren durch Dritte geschützt.

Auch der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ ist ASF beigetreten. In Form einer Selbstverpflichtung legen wir die wichtigsten Zahlen und Fakten offen, die Sie benötigen, um sich ein schnell und einfach ein umfassendes Bild von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste zu machen.

Im Jahr 2015 wurde Aktion Sühnezeichen Friedensdienste mit dem Transparenzpreis durch den Deutschen Caritasverband und die Diakonie Deutschland als hervorragendes Beispiel für die transparente Darstellung der eigenen Organisation und Geschäftstätigkeit ausgezeichnet.

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste verpflichtet sich zur Prävention und Bekämpfung von Korruption. Als Grundlage hierfür gilt die Antikorruptionsleitlinie von ASF sowie das Verfahren zum Beschwerdemanagement.

Im Rahmen der Anti-Korruptionsleitlinie von ASF wurde zudem eine Ombudsstelle bei der ASF-Geschäftsstelle eingerichtet und eine Ombudsperson bestellt. Mehr zu Anti-Korruption bei ASF finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Ihre Spende für die Arbeit von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste kommt dort an, wo sie gebraucht wird, ihre Verwendung entspricht den höchsten Qualitätsmaßstäben, die es derzeit für gemeinnützige Organisationen in Deutschland gibt. Dies bestätigt jährlich das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) mit der Verleihung des DZI-Spendensiegels an ASF.

Das DZI gilt als die entscheidende Prüfinstanz Spenden sammelnder Organisationen. Das Spenden-Siegel wird nach eingehender Prüfung durch das DZI an eine gemeinnützige Organisation vergeben, wenn sie die „Leitlinien zum DZI-Spendensiegel“ erfüllt.

Damit ist das DZI-Spendensiegel eine wichtige Orientierungshilfe für Sie als Spender*innen, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Spende auch tatsächlich sinnvoll und ihren Vorstellungen entsprechend eingesetzt wird.

ASF erfüllt alle DZI-Leitlinien. Und wichtig ist: Unser Verwaltungskostenanteil wird jedes Jahr als „angemessen“ eingestuft.

Mit der Zuerkennung des Spenden-Siegels gehört Aktion Sühnezeichen Friedensdienste zum ausgesuchten Kreis von derzeit rund 250 karitativ-humanitären Organisationen, die den hohen Standards des DZI entsprechen.

Wir freuen uns über Ihre Spende für die Arbeit der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste: Denn diese Welt braucht Menschen, die sie friedlicher, toleranter und gerechter gestalten. Aus dem Wissen um die nationalsozialistische Vergangenheit und ihre Auswirkungen auf die Gegenwart leistet Aktion Sühnezeichen Friedensdienste einen wesentlichen Beitrag zu einer menschlichen Zukunft. Hierbei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, für die wir Ihnen sehr herzlich danken.

Es gibt in Deutschland keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Da Aktion Sühnezeichen Friedensdienste für das Gemeinwohl tätig ist, wollen wir der Gemeinschaft sagen, welche Ziele wir anstreben, woher unsere Mittel stammen, wie wir sie verwenden und wer unsere Entscheidungsträger sind.

In diesem Zusammenhang schließen wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an, die zehn grundlegende Informationspunkte definiert hat, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.

Getragen wird die »Initiative Transparente Zivilgesellschaft« von einem Trägerkreis bestehend aus

  • Transparency International Deutschland e.V.
  • Bundesverband Deutscher Stiftungen
  • Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
  • Deutscher Fundraising Verband
  • Deutscher Spendenrat e.V.
  • Deutscher Kulturrat
  • Deutscher Naturschutzring
  • Maecenata-Institut
  • Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichregierungsorganisationen VENRO.

Die folgenden Informationen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)

Jutta Weduwen, Geschäftsführerin

Vorstand

Kuratorium

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)

aktueller Jahresbericht

6.  Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern

Die Geschäftsstelle von ASF in Berlin umfasste im Dezember 2016 25 Vollzeitstellen. Hinzu kommen weitere 3 Stellen in Teilzeit und 15 Honorar- bzw. Mitarbeiter*innen im Bereich Geringfügig Beschäftigte bzw. Gleitzone (Mini und Midi-Jobs). Darüber hinaus unterhält ASF in 11 Partnerländern Büros in denen 20 Personen beschäftigt sind.

In unterschiedlichen Bereichen, z.B. in den 23 ASF-Regionalgruppen oder den fünf ASF-Freundeskreisen, waren 2019 in Deutschland und den Partnerländern rund 400 Menschen für Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. ehrenamtlich aktiv. Zusätzlich hat ASF derzeit etwa 1400 Mitglieder.

Da sich die Zahl der Mitarbeiter_innen, Mitglieder und Ehrenamtlichen stetig ändert, senden wir Ihnen die aktuellen Angaben gerne auf Anfrage zu. Bitte wenden Sie sich an Claudia Stüwe.

7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung

Gewinn- und Verlustrechnung 2021

Mittelherkunft 2021

8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung 2021

Mittelverwendung 2021

Bilanz per 31.12.2021

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

ASF ist Mitglied beim Diakonischen Werk der EKD und in der AGDF (Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden) .

Außerdem ist ASF Initiator der „Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche gegen Rechtsextremismus“ BAGKR

10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend förderte 2021 die langfristigen Friedensdienste mit einem Prozentsatz von 10 Prozent sowie die Projektbereiche BAG KR und AMigra mit einem Prozentsatz von 11 Prozent der Gesamteinnahmen.

Der Vereinszweck von ASF verpflichtet zu höchstem Verantwortungsbewusstsein und Integrität gegenüber den Unterstützten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Freiwilligen, Spender*innen und Unterstützer*innen sowie Kooperationspartnern. Aus diesem Grund entwickelte Aktion Sühnezeichen Friedensdienste eine Antikorruptionsrichtlinie sowie ein Ombudsverfahren.

Ihre Ansprechpartnerin:

Claudia Stüwe

Assistenz der Geschäftsführung

Mehr Informationen zum Thema

Mail: stuewe[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28395-201
Fax: +49 30 28395-135

ASF-Spendenkonto

Mehr Informationen zum Thema

IBAN: DE72 3702 0500 0003 1137 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft

Zum Download:

Aktueller Jahresbericht

Zum Download:

DZI-Leitlinien

Unabhängige Ansprechperson:

Dr. Cord Brügmann

Ombudsperson Antikorruption und Transparenz

Mehr Informationen zum Thema

Rechtsanwalt

Mail: bruegmann_asf-ombudsmann[at]berlin.de

Förder*innen

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste dankt seinen Mitgliedern und Fördermitgliedern, einer Vielzahl an Spenderinnen und Spendern, den von den Freiwilligen geworbenen Patinnen und Paten, vielen Kirchengemeinden und folgenden Institutionen:

Evangelischer Kirchenkreis Altenkirchen | Evangelische Landeskirche in Baden | Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern | Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Evangelische Akademie zu Berlin | Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig | Bremische Evangelische Kirche | Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis | Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers | Evangelische Kirche in Hessen und Nassau | Lippische Landeskirche | Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | Evangelische Kirche in Mitteldeutschland | Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland | Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg | Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) | Evangelisch-reformierte Kirche | Evangelische Kirche im Rheinland | Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens | Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe | Evangelische Kirche von Westfalen | Evangelische Landeskirche in Württemberg | Evangelische Kirche in Deutschland

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben | Bundesministerium des Innern und für Heimat | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, insb. Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesprogramm Demokratie leben! und Kinder und Jugendplan des Bundes | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Bundesverwaltungsamt | ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer-Jugendaustausch | Deutsche Botschaft in Paris | Deutsch-Polnisches Jugendwerk | Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds | Europäische Kommission | JUGEND für Europa | Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen | Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt der Freien Hansestadt Bremen | Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen Berlin | Service Civique

Anne Frank Fonds | Annie und Walter Robinsohn Stiftung | Axel Springer Stiftung | Stiftungen Bethel | Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) | Stiftung Mercator | Pater-Siemaszko-Stiftung | Sandorf-Stiftung | Stephanus-Stiftung-Weißensee | Szloma-Albam-Stiftung | Stiftung Versöhnung in der Gedenkstätte Dachau | Volkswagen AG

Allianz Group | Augustinum gGmbH | Begegnung Christen und Juden Niedersachsen e. V. | Die Zeit | Internationales Bildungs und Begegnungswerk | EGC Eurogroup Consulting AG

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