Aktiv gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung durch Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern
Mit der Zuweisung von Geldauflagen leisten Gerichte und Staatsanwaltschaften einen wertvollen Beitrag zu unserer Arbeit. Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Verbrechen ist für Aktion Sühnezeichen Friedensdienste Motiv und Verpflichtung für konkretes Handeln in der Gegenwart. Wir möchten für die heutigen Folgen dieser Gewaltgeschichte sensibilisieren und aktuellen Formen von Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung von Minderheiten entgegentreten.
Mit Hilfe Ihrer Zuweisung können wir diese wichtige Arbeit fortsetzen. Vielleicht haben Sie uns auch schon einmal mit einer Zuweisung bedacht? Dann danken wir Ihnen sehr dafür.
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Zahlungseingang bzw. Zahlungsverzug sofort zu melden.
Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern fördern Sie unsere internationalen Friedensdienste. Jedes Jahr engagieren sich 180 junge Menschen für zwölf Monate in elf Ländern Europas, den USA und Israel.
Erfahren Sie hier mehr.