Es gibt in Deutschland keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Da Aktion Sühnezeichen Friedensdienste für das Gemeinwohl tätig ist, wollen wir der Gemeinschaft sagen, welche Ziele wir anstreben, woher unsere Mittel stammen, wie wir sie verwenden und wer unsere Entscheidungsträger sind.
In diesem Zusammenhang schließen wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an, die zehn grundlegende Informationspunkte definiert hat, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Getragen wird die »Initiative Transparente Zivilgesellschaft« von einem Trägerkreis bestehend aus
Die folgenden Informationen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)
Jutta Weduwen, Geschäftsführerin
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)
6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern
Die Geschäftsstelle von ASF in Berlin umfasste im Dezember 2016 25 Vollzeitstellen. Hinzu kommen weitere 3 Stellen in Teilzeit und 15 Honorar- bzw. Mitarbeiter*innen im Bereich Geringfügig Beschäftigte bzw. Gleitzone (Mini und Midi-Jobs). Darüber hinaus unterhält ASF in 11 Partnerländern Büros in denen 20 Personen beschäftigt sind.
In unterschiedlichen Bereichen, z.B. in den 23 ASF-Regionalgruppen oder den fünf ASF-Freundeskreisen, waren 2019 in Deutschland und den Partnerländern rund 400 Menschen für Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. ehrenamtlich aktiv. Zusätzlich hat ASF derzeit etwa 1400 Mitglieder.
Da sich die Zahl der Mitarbeiter_innen, Mitglieder und Ehrenamtlichen stetig ändert, senden wir Ihnen die aktuellen Angaben gerne auf Anfrage zu. Bitte wenden Sie sich an Claudia Stüwe.
7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung
Gewinn- und Verlustrechnung 2021
8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung 2021
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation
ASF ist Mitglied beim Diakonischen Werk der EKD www.diakonie.de und in der AGDF (Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden) www.friedensdienst.de.
Außerdem ist ASF Initiator der "Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche gegen Rechtsextremismus" BAGKR www.kirche-und-rechtsextremismus.de
10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend förderte 2021 die langfristigen Friedensdienste mit einem Prozentsatz von 10 Prozent sowie die Projektbereiche BAG KR und AMigra mit einem Prozentsatz von 11 Prozent der Gesamteinnahmen.