Mit einem Testament können Sie Bleibendes schaffen und dafür Sorge tragen, dass Ihre Werte so weitergegeben werden und Ihr soziales oder politisches Engagement über Generationen so weitergeführt wird, wie Sie es sich wünschen.
Sie können Ihren materiellen Nachlass (Geld, Haus, Möbel) Ihnen lieben Menschen zukommen lassen. Sie können aber auch gemeinnützige Organisationen wie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. bedenken, weil diese Ihre geistigen Werte verkörpern und sich für eine Sache einsetzen, die Ihnen wichtig ist.
Lesen Sie in einem Interview mit einer ehemaligen ASF-Freiwilligen, welche Beweggründe dazu geführt haben, dass sie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste in ihrem Testament bedacht hat.
Sollten Sie sich für diese Möglichkeit interessieren, möchten wir Ihnen ans Herz legen, sich aktiv und fundiert mit diesem Thema auseinander zu setzen. In unserem Testamentflyer geben wir Ihnen erste Informationen, wie Sie Ihr persönliches Anliegen durch das Schreiben eines Testaments an zukünftige Generationen weitertragen können.
Gesetzliche Erbfolge
Wenn Sie kein Testament verfassen, legt die gesetzliche Erbfolge fest, wer wie viel erbt. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie führt als gesetzliche Erben Blutsverwandte in einer bestimmten Ordnungsfolge je nach Verwandtschaftsgrad auf. Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner_innen gilt ein eigenes Erbrecht.
Haben Sie keine Angehörigen, erhält automatisch der Staat Ihr Erbe.
Erbschaft
Der Erbe ist immer der Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet, die Person übernimmt alle Rechte und Verpflichtungen des Testaments. Dazu gehören Vermögen und Schulden. Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft, die einheitlich über alle Fragen entscheidet. Auch eine gemeinnützige Organisation wie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste kann als Erbin eingesetzt werden.
Vermächtnis
Wenn Sie einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation etwas vermachen wollen, ohne dass daraus Verpflichtungen für den Begünstigten entstehen, können Sie in Ihr Testament ein Vermächtnis einfügen („Ich vermache…“). Die Erben oder der Testamentsvollstrecker müssen dieses Vermächtnis in jedem Falle erfüllen.
Eine Beratung zu allen formellen Testamentsfragen bieten wir Ihnen gern an.
Schenkung
Eine Schenkung kann sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel zu Lebzeiten das Familienunternehmen übergeben, das Haus an die Kinder übertragen oder Erbschaftssteuer sparen möchten. Vermögenswerte dürfen alle zehn Jahre im Rahmen der Freibeträge steuerfrei weitergegeben werden. Erfolgt die Schenkung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod, wird sie steuerlich angerechnet. Alternativ können Sie veranlassen, dass die Schenkung erst nach Ihrem Tod wirksam wird. Damit fällt die Schenkung nicht in den Nachlass.
Zustiftung
Eine besondere Möglichkeit, mit Ihrem Erbe Gutes zu tun, ist die Zustiftung in eine bestehende Stiftung. Das Kapital einer Stiftung wird nicht angetastet, sondern die zu fördernde Arbeit aus den jährlich ausgeschütteten Zinserträgen finanziert. Eine Stiftung ist damit eine nachhaltige Grundlage, die gemeinnützige Arbeit, die Ihnen am Herzen liegt, dauerhaft zu sichern.
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste ist Trägerin der Helga-Weckerling-Stiftung. Zweck dieser Stiftung ist die Förderung der Arbeit von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, insbesondere in Mittelosteuropa. Eine Zustiftung ist ab 1.000 Euro möglich.
Erbschaften, Vermächtnisse, Schenkungen und das Zustiften in eine bestehende Stiftung zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste sind von der Erbschaftssteuer befreit.