1. Deutsche Meldeadresse
Aufgrund der Förderbedingungen für unseren Freiwilligendienst ist eine deutsche Meldeadresse und ein Lebensmittelpunkt in Deutschland Voraussetzung für einen Freiwilligendienst mit ASF im Ausland. Ausnahmen gibt es für das Programm in Deutschland und die trilateralen Programme. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
2. Alter
Das Mindestalter für einen freiwilligen Friedensdienst beträgt 18 Jahre. Eine
obere Altersbegrenzung haben wir nicht. Auch wenn sich das Angebot unseres
Friedensdienstes in erster Linie an Frauen und Männer zwischen 18 und 30 Jahren
richtet, sind wir offen für die Zusammenarbeit mit älteren Interessierten.
3. Ausbildung und Vorkenntnisse?
Wir erwarten keine ausgebildeten Fachleute, obwohl in manchen Projekten bestimmte Fähigkeiten notwendig sind. Wir suchen deshalb Menschen, die bereit sind, sich auf Neues einzulassen: auf die Begegnung und Zusammenarbeit mit anderen Menschen, auf das Kennenlernen anderer Milieus, Lebensauffassungen, Arbeitsformen, Glaubensrichtungen und Denkweisen. Die Freiwilligen sollten soziale und kooperative Menschen sein, die offen und kontaktfreudig sind und die fremde Anschauungen und Lebensweisen akzeptieren. Menschen, die bereit sind, zuzuhören, zu lernen und sich und die Welt ein Stück weit zu verändern.
An unsere Freiwilligen werden vielfältige Anforderungen gestellt, die sich vorwiegend
auf die Realität in den Ländern und in den Projekten beziehen. Dazu gehört
selbstverständlich die Bereitschaft zu stets verbindlicher, manchmal schwieriger
Arbeit in den Projekten und zur engagierten Teilnahme an den ASF-Seminaren.
Auch wenn wir keine »SuperaktivistInnen« mit langjährigem sozialen oder politischen
Engagement erwarten: ein gewisses Maß an Lebenserfahrung, Erfahrung
in der Zusammenarbeit mit anderen Menschen und in der Auseinandersetzung
mit gesellschaftlichen Problemen und Glaubensfragen sind gute Voraussetzungen,
um Situationen im Projektland und im Projekt bewältigen zu können.
4. Abitur?
Viele Freiwillige leisten ihren Friedensdienst nach dem Abschluss des Abiturs. Wir wollen aber auch junge Menschen ansprechen, die sich beispielsweise nach ihrer Lehre oder der ersten Berufsausbildung für Frieden und Versöhnung engagieren wollen.
5. Sprachkenntnisse?
In den englisch-, französisch- und deutschsprachigen Ländern werden Sprachkenntnisse vor Beginn des Freiwilligendienstes vorausgesetzt. Aber auch für die anderen Länder ist es wichtig, die Landessprache VOR dem Dienst zu lernen. Dies wird von ASF sowohl organisatorisch als auch finanziell unterstützt. Während des Freiwilligendienstes sind Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache verpflichtend.
6. Sozialpraktikum
Zur Vorbereitung auf deinen Friedensdienst mit Aktion Sühnezeichen Friedensdienste solltest du nach Möglichkeit außerdem ein mindestens zweiwöchiges Sozialpraktikum absolvieren.
7. Gedenkstättenfahrt (nicht verpflichtend)
ASF bietet den Freiwilligen im Vorfeld ihrer Ausreise die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Freiwilligen eine Gedenkstätte zu besuchen, um sich dort mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgen auseinander zu setzen.